Zeltvermietung Dittli GmbH
Dorfstrasse 7
6482 Gurtnellen
Telefon 041 885 19 17
Natel 079 639 48 63
rdittli@zeltmiete.ch
Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-115.600.824 MWST
Mietbedingungen - Zeltvermietung Ruedi Dittli
Mietdauer
Das gemietete Zelt wird gewöhnlich spätestens
am Vorabend der Veranstaltung am gewünschten Standort
montiert. Die Demontage erfolgt nach Absprache am Ende der
Veranstaltung oder an einem der nachfolgenden Tage. Die Mietgebühren
richten sich nach der effektiven Anzahl der Veranstaltungstage.
Der Grund-/ Mindestmiete beinhaltet drei Tage.
Montage/ Demontage
Die nötigen Hilfskräfte (mind. 4 Personen) sind
durch den Mieter zu stellen. Die Arbeiten werden von einem
Monteur des Vermieters geleitet.
Die Abklärungen, ob im Untergrund vorhandene Leitungen/Installationen
die Verankerung im Boden verunmöglichen, sind vom Mieter
zu treffen. Allfällige Einschränkungen müssen
mir vor Lieferung bekanntgegeben werden.
Versicherung
Das Festzelt verfügt über eine Haftpflichtversicherung
bis zu einer Schadenssumme von Fr. 2`000`000.- sowie eine
Feuer- und Elementarschadenversicherung. Alle anderen Versicherungen
(Unfall, Diebstahl) sind Sache des Mieters. Bei aufkommendem
Wind, sowie beim Verlassen des Mietobjektes, müssen
die Seitenwände durch den Mieter geschlossen werden.
Verlust/ Beschädigung
Verlorenes und beschädigtes Material und Werkzeug
ab Annahme bis Rückgabe gehen zu Lasten des Mieters.
Konditionen
Der Mietpreis ist innert 10 Tagen netto nach Ablauf der
Mietdauer zu bezahlen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Altdorf.