Zeltvermietung Dittli GmbH
Dorfstrasse 7
6482 Gurtnellen

Telefon 041 885 19 17
Natel 079 639 48 63
rdittli@zeltmiete.ch

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-115.600.824 MWST

Mietbedingungen - Zeltvermietung Ruedi Dittli


Mietdauer
Das gemietete Zelt wird gewöhnlich spätestens am Vorabend der Veranstaltung am gewünschten Standort montiert. Die Demontage erfolgt nach Absprache am Ende der Veranstaltung oder an einem der nachfolgenden Tage. Die Mietgebühren richten sich nach der effektiven Anzahl der Veranstaltungstage. Der Grund-/ Mindestmiete beinhaltet drei Tage.

Montage/ Demontage
Die nötigen Hilfskräfte (mind. 4 Personen) sind durch den Mieter zu stellen. Die Arbeiten werden von einem Monteur des Vermieters geleitet.

Die Abklärungen, ob im Untergrund vorhandene Leitungen/Installationen die Verankerung im Boden verunmöglichen, sind vom Mieter zu treffen. Allfällige Einschränkungen müssen mir vor Lieferung bekanntgegeben werden.

Versicherung
Das Festzelt verfügt über eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von Fr. 2`000`000.- sowie eine Feuer- und Elementarschadenversicherung. Alle anderen Versicherungen (Unfall, Diebstahl) sind Sache des Mieters. Bei aufkommendem Wind, sowie beim Verlassen des Mietobjektes, müssen die Seitenwände durch den Mieter geschlossen werden.

Verlust/ Beschädigung
Verlorenes und beschädigtes Material und Werkzeug ab Annahme bis Rückgabe gehen zu Lasten des Mieters.

Konditionen
Der Mietpreis ist innert 10 Tagen netto nach Ablauf der Mietdauer zu bezahlen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Altdorf.